Der Königliche Berufsverband der Niederländischen Gerichtsvollzieher (Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders oder KBvG) kam durch das Niederländische Gerichtsvollziehergesetz mit Wirkung vom 15. Juli 2001 zu Stande. Das Gesetz hat die KBvG, bei der alle Niederländischen Gerichtsvollzieher obligat angeschlossen sind, mit der Aufgabe betraut, gute berufliche Praktiken innerhalb der Berufsgruppe zu fördern.
Die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken in den Niederlanden
Seit dem 1. Oktober 2022 ist das KBvG keine Empfangsstelle mehr im Sinne der Verordnung Nr. 2020/1784 (ehemals Verordnung Nr. 1393/2007).
In den Niederlanden wurden alle Gerichtsvollzieher per Gesetz als empfangende und übermittelnde Behörde ernannt und können daher in den Niederlanden amtliche Handlungen vornehmen. Der Antrag auf Zustellung von Schriftstücken kann daher direkt an ein Amt der Justizbeamten gerichtet werden. Um einen Gerichtsvollzieher zu finden und zu kontaktieren, überprüfen Sie bitte oben rechts auf dieser Seite.
Der Zustellungsantrag hat in Niederländischer oder englischer Sprache zu erfolgen.
Für weitere Informationen über die genannte Verordnung sowie allgemeine Informationen über gerichtlicher Zusammenarbeit in Zivilsachen verweisen wir auf den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen.
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